Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat die Klagen mehrerer Netzbetreiber gegen die sogenannte Vectoring-II-Entscheidung der Bundesnetzagentur zurückgewiesen. In dem Verfahren ging es um die Pläne der Telekom, den Nahbereich um die rund 8.000 Hauptverteiler in Deutschland exklusiv mit Vectoring auszubauen. Mit dieser Technik will das Bonner Unternehmen seine Kunden mit schnellem Internet versorgen, ohne Glasfaserkabel verlegen zu müssen.
Die Telekom-Wettbewerber – darunter auch mehrere kommunale Unternehmen – gingen daraufhin vor Gericht. Sie befürchten, dass der Vectoring-Beschluss der Bundesnetzagentur zu einer Re-Monopolisierung auf dem hart umkämpften Telekommunikationsmarkt führen werde. Zudem werde der Glasfaserausbau wirtschaftlich unrentabel und somit ausgebremst.