Airbnb muss nach einer Entscheidung des irischen High Court die Daten von Vermietern an die deutschen Steuerbehörden herausgeben. Das hat die Hamburger Finanzbehörde in dieser Woche bekannt gegeben, wenngleich Airbnb in der Mitteilung aufgrund des Steuergeheimnisses lediglich als „weltweit agierendes Vermittlungsportal“ bezeichnet wird. Das Urteil markiert den Abschluss eines sogenannten internationalen Gruppenersuchens, mit dem sich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) schon im Juli 2018 an Irland gewandt hatte, wo Airbnb seine europäische Zentrale betreibt.
Ziel des Vorstoßes war, dass Vermieter ihre Wohnungen nicht mehr unter der Hand und so am Fiskus vorbei vermitteln können – und so nicht nur möglicherweise Einkommens-, Umsatz oder Gewerbesteuer sparen, sondern auch lokale Bettensteuern oder Tourismusabgaben umgehen.