Kommunen dürfen Privatunternehmen nicht ohne weiteres die Altkleidersammlung untersagen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig (BVerwG 7 C 4.15).
Im konkreten Fall ging es um die Stadt Aschaffenburg. Die bayerische Stadt hatte einem bundesweit tätigen Privatunternehmen untersagt, im Stadtgebiet Altkleidercontainer aufzustellen. Die Stadt begründete dies mit „entgegenstehenden überwiegend öffentlichen Interessen“: So hätten die Stadtwerke bereits ein hochwertiges Erfassungssystems, welches durch die private Konkurrenz gefährdet sei. Das Privatunternehmen wehrte sich gegen diese Argumentation – mit Erfolg.
k.schlueter(*)derneuekaemmer(.)de