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Bayerischer Gemeindetag: EuGH stärkt kommunale Selbstverwaltung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hat herausgestellt, dass für die Aufteilung von Zuständigkeiten innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) ausschließlich die Mitgliedstaaten selbst verantwortlich sind. Laut Auffassung des Bayerischen Gemeindetages ist die EU demnach verpflichtet, die nationale Identität der Staaten zu achten, zu der auch die kommunale Selbstverwaltung gehört. In dem Urteil vom 21. Dezember sieht der Gemeindetag als Sprecher von 2.028 kreisangehörigen Gemeinden, Märkten und Städten in Bayern, daher eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in den EU-Staaten.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl nennt das Urteil in einer Mitteilung eine „wichtige und begrüßenswerte Entscheidung“. Kommunale Selbstverwaltung und kommunale Daseinsvorsorge gehören laut Brandl zu den Grundpfeilern des Gemeinwesens. „Das hat auch Brüssel zu respektieren. Dies ist nun in dankenswerter Klarheit herausgestellt worden.

Das Oberlandesgericht Celle muss den Fall nun abschließend bewerten und entscheiden. Dem Urteil des EuGH lag die Frage zugrunde, ob die Gründung eines Zweckverbands und die Aufgabenübertragung auf diesen in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der EU fallen. Es ging konkret um eine Klage des Entsorgungsunternehmens Remondis gegen den Zweckverband Abfallwirtschaft von Stadt und Region Hannover. Remondis mit Sitz in Lünen hatte laut eines Berichts von NDR.de wegen angeblicher Verstöße des Vergaberechtes geklagt.

anne-kathrin.meves@frankfurt-bm.com

Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.