Unkooperativen Asylbewerbern dürfen die Sozialleistungen gekürzt werden – dies entschied das Bundessozialgericht in Kassel im Falle eines im brandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz lebenden Asylbewerbers, dessen Asylantrag bereits 2004 abgelehnt wurde. Er gab unter anderem an, kamerunischer Staatsbürger zu sein, legte aber keinen Pass vor und wurde seither ausländerrechtlich geduldet.
Da sich der Kameruner weigerte, die nötigen Reisepapiere zu beschaffen, wurde ihm schrittweise das monatliche Taschengeld von 137 Euro gekürzt. Nach Angaben der Tageszeitung Die Welt sah der Kameruner mit der Streichung sein Existenzminimum gefährdet und klagte dagegen.