Finanzämter dürfen für Steuernachzahlungen trotz der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) weiterhin 6 Prozent Zinsen verlangen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Das höchste deutsche Finanzgericht konnte in den hohen Nachforderungszinsen weder einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheits- noch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erkennen.
Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Mannes, der seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 m Dezember 2012 abgegeben hatte. Da er mit einer sehr hohen Einkommensteuernachzahlung gerechnet hatte, überwies er vorsorglich 366.400 Euro an das Finanzamt. Im September 2013 allerdings teilte ihm das Finanzamt mit, dass es 390.000 Euro nachfordere plus 11.000 Euro Zinsen – 0,5 Prozent pro Monat. Darüber ärgerte sich der Steuerpflichtige so sehr, dass er vor Gericht ging.