Bisher durfte der Fiskus pro Monat 0,5 Prozent Nachzahlungszinsen für Steuerforderungen erheben. Damit ist nun Schluss. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am heutigen Montag veröffentlichen Beschluss verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Verzugszinsen für Steuernachforderungen geäußert – zumindest ab dem Jahr 2015. In dem Streitfall sollte der Kläger für den Zeitraum April 2015 bis November 2017 Nachzahlungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat zahlen. Dieser Zinssatz ist in der Abgabenordnung vorgesehen, der Kläger stellte sich allerdings auf den Standpunkt, dass die Höhe der Zinsen verfassungswidrig sei.
Nachdem er sich bei seinem Finanzamt und vor dem Finanzgericht erfolglos gegen die Festsetzung gewehrt hatte, gab der Bundesfinanzhof seinem Antrag nun statt. Nach Ansicht der Finanzrichter bestehen „schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ der Vorschriften der Abgabenordnung, die die Höhe der Verzugszinsen festlegen.