Auch private Unternehmen, die im Bereich der Daseinsvorsorge tätig sind und deren Anteile sich mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, sind dazu verpflichtet, der Presse Auskunft zu erteilen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am heutigen Donnerstag entschieden.
Im konkreten Fall ging es um den Investigativ-Journalisten David Schraven, der von der Gelsenwasser AG wissen wollte, ob das Versorgungsunternehmen in den Jahren 2010 und 2013 Wahlkampfblogs der SPD mitfinanziert hat. Unter Berufung auf das Pressegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hatte Schraven um Einsicht in interne Informationen des Unternehmens gebeten. Gelsenwasser verweigerte jedoch die Auskunft und berief sich dabei unter anderem darauf, dass man schließlich keine Behörde, sondern eine Aktiengesellschaft sei. Schraven erhob daraufhin Klage vor dem Landgericht Essen. Dieses wies die Klage jedoch zurück.