Kommunen, die zu wenige Betreuungsplätze für Kleinkinder ab einem Jahr bereitstellen, müssen grundsätzlich für den Verdienstausfall der Eltern aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Kommune haftet allerdings nur dann, wenn sie mit schuld daran ist, dass kein Kita-Platz angeboten werden kann.
Geklagt hatten drei Mütter aus Leipzig. Sie hatten kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Kita-Platz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Dieser stand jedoch zum gewünschten Zeitpunkt nicht bereit. Die drei Frauen konnten deshalb erst Monate später wieder in ihre Jobs zurückkehren. Daraufhin verklagten die Mütter die Stadt. Auf Erstattung ihres Verdienstausfalls in Höhe von knapp 2.200, rund 4.500 und etwa 7.300 Euro.
Da im konkreten Fall bislang nicht geklärt wurde, ob die Stadt Leipzig für die Verzögerung verantwortlich gemacht werden kann, wird sich das Oberlandesgericht Dresden erneut mit der Klage befassen.