Ashok Sridharan (CDU), der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, ist im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zur Zukunft des Kurfürstenbades nicht zur Neutralität verpflichtet. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilantrag entschieden.
Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Kurfürstenbad bleibt!“ hatten sich an das Gericht gewandt. Ihnen missfiel, dass Sridharan den Bonnern unter anderem in einer Broschüre der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH empfohlen hatte, beim Bürgerentscheid mit „Nein“ zu stimmen. Sie hielten das Vorgehen des Stadtoberhaupts für „unsachlich und rechtswidrig“, schreibt der Bonner General Anzeiger.