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Bundeskabinett beschließt Reform des Vergaberechts

Die am Mittwoch beschlossenen Eckpunkte sollen bis April 2016 umgesetzt sein. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Pläne bereits im November 2014 veröffentlicht. Erklärtes Ziel ist es, ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergaberecht zu schaffen. Künftig sollen öffentliche Auftraggeber unter anderem eine Wahlfreiheit zwischen offenen und nichtoffenen Vergabeverfahren erhalten. Der Reformvorschlag sieht zudem die Einrichtung eines zentralen und bundesweit einheitlichen Korruptionsregisters vor.

Die Nichtregierungsorganisation Transparency International begrüßte die Einrichtung des Transaktionsregisters. Allerdings müssten den Worten auch Taten folgen, um sicherzustellen, „dass Steuergelder nur denjenigen zu Gute kommen, die sich an die Spielregeln halten“, sagte Christian Lantermann, Vorstandsmitglied der Antikorruptionsorganisation.

Der Wahlfreiheit zwischen offenem und nichtoffenem Ausschreibunsgverfahren steht Lantermann dagegen kritisch gegenüber. „Allein das offene Verfahren bietet größtmöglichen Wettbewerb und größtmögliche Transparenz und muss daher weiterhin Vorrang vor dem nichtoffenen Verfahren haben“, so Lantermann.