Ein ermäßigter Schwimmbadeintritt nur für Einheimische verstößt gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitssatz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die Richter gaben damit der Klage eines Österreichers gegen die Betreiber des kommunalen Freizeitbades in Berchtesgaden statt. Die Bewohner der fünf am Schwimmbad beteiligten Gemeinden mussten nur einen ermäßigten Eintritt von 5,50 Euro zahlen. Alle anderen Gäste wurden mit 8 Euro zur Kasse gebeten.