Gute Nachrichten aus Brüssel: Die EU-Kommission lockert die Beihilferechtsvorschriften, zukünftig wolle man sich auf größere Fälle konzentrieren. Für Kommunen sind dabei insbesondere die Lockerungen bei den Regionalflughäfen und Binnenhäfen sowie die Vereinfachungen in den Bereichen Kultur und Sport- bzw. Freizeiteinrichtungen von Bedeutung.
Wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte, fallen Regionalflughäfen mit bis zu 3 Millionen Passagieren unter die 2014 eingeführt sogenannte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, welche den Mitgliedstaaten erlaubt, Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Genehmigung durchzuführen. Nach Recherchen der F.A.Z. greift diese Regelung für die Flughäfen Bremen, Dortmund, Dresden, Hahn, Karlsruhe, Leipzig, Münster, Weeze, Paderborn und alle weiteren Regionalflughäfen Ostdeutschlands.
Förderungen für Kulturprojekte müssen künftig nur noch dann zur Prüfung bei der Europäischen Kommission angemeldet werden, wenn Investitionsbeihilfen von mehr als 150 Millionen Euro bzw. Betriebsbeihilfen von jährlich mehr als 75 Millionen Euro gewährt werden. Aktuell liegen die Schwellenwerte im Kulturbereich bei 100 Millionen Euro (Investitionen) bzw. 50 Millionen Euro (Betriebsbeihilfen). Die Anmelde-Schwellenwerte für Investitionsbeihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen wurden von 15 Millionen auf 30 Millionen Euro erhöht.