Das Volksbegehren „Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt“ ist unzulässig. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am heutigen Dienstag entschieden. Nach Überzeugung der Richter verstößt der dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf „gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung des (Volks-)Gesetzgebers, die wesentlichen Bestimmungen einer Sachmaterie selbst zu regeln. Denn es fehlen die erforderlichen Vorgaben, nach denen die Staatsregierung als Verordnungsgeber des Landesentwicklungsprogramms die Aufteilung des zulässigen Flächenverbrauchs auf die einzelnen Planungsträger vorzunehmen hätte.“
Umweltschützer hatten das Volksbegehren mit dem Ziel initiiert, den Flächenverbrauch in Bayern von derzeit rund zehn Hektar auf fünf Hektar pro Tag zu reduzieren. Geregelt werden sollte das mithilfe einer gesetzlichen Höchstgrenze. Mehr als 48.000 Menschen hatten den Vorstoß mit ihrer Unterschrift unterstützt.