Die Thüringer CDU-Landtagsfraktion hat am vergangenen Montag Klage gegen die von der Landesregierung geplanten Gebietsreform beim Verfassungsgerichtshof in Weimar eingereicht. Die CDU lässt sich im Prozess vom Osnabrücker Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Jörn Ipsen vertreten. Gleichzeitig haben mehrere Landkreise angekündigt ebenfalls Klage einzureichen.
Die Kläger führen diverse Gründe an. Zum einen sieht sich die CDU-Landtagsfraktion laut einem Bericht des MDR in ihren Rechten als Opposition verletzt. Ipsen kritisierte demnach zudem, dass die Anhörung im Landtag zum Vorschaltgesetz für Mindestgrößen von Kreisen und Kommunen absolut mangelhaft gewesen sei. Die Landesregierung habe den kommunalen Spitzenverbänden nur einmal Gelegenheit gegeben im Innenausschuss Stellung zu beziehen. Zudem seien die zugrundliegenden Daten zur demographischen Entwicklung nicht belastbar. Auch der Vorwurf, das Gesetz greife in die kommunale Selbstverwaltung ein, könnte schwer wiegen. CDU-Fraktionschef Mike Mohring befürchtet, dass die Landkreise am Ende verlängerte Arme des Staates werden könnten. Das sei mit der kommunalen Selbstverwaltung nicht vereinbar.