Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am Freitag das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform für verfassungswidrig erklärt. Es habe einen formellen Fehler im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren gegeben. Das Protokoll der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss des Landtages habe nicht allen Abgeordneten zur Verfügung gestanden, ehe sie über das Vorschaltgesetz abstimmen sollten, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Zugleich machten die Richter deutlich, dass es keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die von der rot-rot-grünen Landesregierung festgelegten Mindesteinwohnerzahlen gebe. Nach dem Willen der Landesregierung sollen Thüringer Gemeinden mindestens 6.000 Einwohner haben, Landkreise wenigstens 130.000 und kreisfreie Städte 100.000. Ausnahmen soll es nach heftigen Protesten lediglich für Gera und Weimar geben, die trotz zu geringer Einwohnerzahlen weiterhin kreisfrei bleiben sollen.