Kämmerin der Stadt Gelsenkirchen, Karin Welge, hat angekündigt, künftig auf die Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltungen verzichten zu wollen. Laut Mitteilung aus Gelsenkirchen hatte die Kämmerin nachrechnen lassen, und war zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Einnahmen von rund 20.000 Euro pro Jahr durch den Erhebungsaufwand aufheben.

iStock / Thinkstock / Getty Images
Gelsenkirchen will auf Vergnügungssteuer verzichten
„Aus wirtschaftlichen Gründen ist daher die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen nicht zwingend“, sagt Kämmerin Karin Welge laut Mitteilung. Künftig solle daher generell auf die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen aus wirtschaftlichen Erwägungen verzichtet werden. Die Anregung werde bei der nächsten Änderung der Vergnügungssteuersatzung, vermutlich noch vor der Sommerpause berücksichtigt.
Gelsenkirchen folgt Herten und Marl
Der Betreiber einer Gelsenkirchener Diskothek hatte die Änderung der Vergnügungssteuersatzung angeregt. Gerade bei Jungunternehmen in der Startphase sollte die Stadt die Steuer für Tanzveranstaltungen mindern oder ganz erlassen, lautete der ursprüngliche Vorschlag. Nach Paragraf 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat jeder das Recht sich „schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.“
Gelsenkirchen wäre damit nicht die erste Kommune in Nordrhein-Westfalen, die auf diese Steuer verzichtet. Die Städte Herten und Marl erheben bereits seit 2015 beziehungsweise 2016 keine Vergnügungssteuer mehr auf Tanzveranstaltungen.