Die 380-Einwohner-Gemeinde Perlin hat mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gegen die Kreisumlage des Landkreises Nordwestmecklenburg geklagt. Die Richter sehen das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf eine finanzielle Mindestausstattung der Gemeinde verletzt. Der Landkreis habe bei der Festsetzung der Kreisumlage die finanziellen Interessen Perlins nicht angemessen berücksichtigt, heißt es in dem Urteil.
Die Entscheidung dürfte auch für andere Kommunen weitreichende Folgen haben. Nach Informationen der Tageszeitung Der Prignitzer sind aktuell weitere 14 Widersprüche gegen die Kreisumlage des Landkreises anhängig. Auch sie haben nun gute Chancen, die bereits gezahlte Kreisumlage zurückzuerhalten.