Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in der vergangenen Woche die Stadt Marl in einem Eilbeschluss dazu verpflichtet, einem Kind sofort einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung könne nicht deshalb verfallen, weil die Eltern zum Zeitpunkt des Antrags noch in einer anderen Stadt wohnten, bestätigte ein Sprecher die Entscheidung des Gerichts gegenüber DNK. Die Familie war zuvor von Bottrop nach Marl gezogen und hatte noch am alten Wohnort den Kitaplatz beantragt. Die Stadt Marl sah das als Hindernis, wogegen die Eltern nun geklagt hatten und Recht bekamen.

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11.11.19
Recht & Steuern
Gericht: Stadt Marl muss Kitaplatz stellen
Allerdings betrifft die Entscheidung des Gerichts laut Pressesprecher eine „Einzelfallkonstellation“, so dass keine Auswirkung auf eine Vielzahl anderer Verfahren bestehe. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist bisher noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Marl kann noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.

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