Das Verwaltungsgericht Gießen hat weite Teile der Bürgerbeteiligungssatzung der Stadt Gießen gekippt. Zuvor hatte das Regierungspräsidium die Satzung beanstandet, die Stadt hatte gegen diesen Schritt Klage eingereicht – vergeblich. Die Stadt hatte im Jahr 2015 als erste hessische Kommune eine entsprechende Satzung erlassen. Ziel war, bestimmte Rechte der Bürger explizit festzuschreiben – die Kernstücke der Satzung waren eine „Bürgerfragestunde“, eine „Bürgerschaftsversammlung“ und ein „Bürgerantrag“.
Das Regierungspräsidium Gießen hatte in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde den Standpunkt vertreten, dass die Hessische Gemeindeordnung die Bürgerbeteiligung abschließend regele – eine weitergehende Regelung, wie sie die Stadt Gießen mit der Satzung schaffen wollte, verstoße daher gegen die Gemeindeordnung. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nun an.