Die Entscheidung zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer fällt am 10. April. Das hat das Bundesverfassungsgericht bekannt gegeben. Das Urteil wird nicht nur von Kommunen mit höchster Spannung erwartet: Zwar gehen Beobachter und Verfahrensbeteiligte einhellig davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklären wird. Unklar ist allerdings bislang, wie viel Zeit die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber einräumen werden, um eine neue Regelung zu treffen – diesen Punkt wird das Urteil nun klären. In der mündlichen Verhandlung hatten Vertreter von Bund und Ländern mehrjährige Übergangsfristen gefordert, um eine neue gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer schaffen zu können.
Gleichzeitig steht auch die Frage im Raum, ob die Grundbesteuerung weiterhin auf Grundstückswerten basieren soll oder von einem anderen Modell abgelöst werden könnte. Zur Diskussion stehen unter anderem ein ebenfalls wertbasiertes Modell, das allerdings nur auf den Boden- und nicht auf den Gebäudewert abzielt, sowie ein wertunabhängiger Ansatz, bei dem lediglich die Grund- und Gebäudeflächen angesetzt werden.