Kommunale Mandatsträger, die Mitglied der NPD oder einer anderen verfassungsfeindlichen Partei sind, können von staatlichen Zuwendungen ausgeschlossen werden. Dazu müsste jedoch das Grundgesetz geändert werden. Das ist das Ergebnis eines am Montag in Berlin vorgestellten Gutachtens, das im Auftrag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) entstanden ist.
Der Düsseldorfer Staatsrechtler Johannes Dietlein von der Freiherr-vom-Stein-Akademie plädiert in dem Gutachten für eine kommunalrechtliche „Annexregelung“. In dieser soll festgelegt werden, dass die jeweiligen Landesgesetzgeber berechtigt oder sogar verpflichtet sind, „kommunale Mandatsträger, Gruppen und Fraktionen, die sich aus Mitgliedern verfassungsfeindlicher Partei zusammensetzen, von Geld- und Sachleistungen auszunehmen“.