Bernd Wiegand, Oberbürgermeister von Halle, wird sich weiter vor Gericht verantworten müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Halle aufgehoben, welches Wiegand im Februar 2015 vom Vorwurf der Untreue freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen diese Entscheidung Revision eingelegt, der BGH gab dieser nun statt.
Wiegand wird vorgeworfen, seiner Büroleiterin und zwei seiner Referenten höhere Gehälter bezahlt zu haben als im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorgesehen. Dadurch sei der Stadt Halle ein Schaden in Höhe von 300.000 Euro entstanden.