Der Hamburger Senat ist einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Grundsteuerreform gegangen und hat sich für das sogenannte Wohnlagemodell entschieden. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat an diesem Dienstag beschlossen und der Bürgerschaft zur weiteren Beratung vorgelegt.
Der Senat und die Bürgerschaft hatten sich schon im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, die Öffnungsklausel zu nutzen. Das Wohnlagemodell wird Proberechnungen zufolge im Vergleich zum Bundesmodell zu einer gleichmäßigeren Belastung der Steuerzahler führen und die Belastungswirkungen im Metropolbereich insgesamt dämpfen.
Wohnlagemodell Antwort auf Bodenwertentwicklung
„Unser einfach anzuwendendes Wohnlagemodell bei der neuen Grundsteuer ist die richtige Antwort auf die teilweise dramatische Bodenwertentwicklung in unserer Stadt. Wir wollen Wohnen in Hamburg nicht weiter verteuern. Gerade günstiges Wohnen haben wir bei den verschiedenen Grundsteuer-Ermäßigungen besonders berücksichtigt“, sagt Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) in einer Pressemitteilung der Stadt. Das Wohnlagemodell sei unbürokratisch, mit wenig technischem Aufwand und im Ergebnis mit geringeren Kosten verbunden, so der Senator.
Das beschlossene Grundsteuermodell begünstige das Wohnen deutlich und unterscheide bei der Bemessungsgrundlage nach Flächengrößen und Wohnlagen, nicht nach reinen Bodenrichtwerten, führt Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt aus. Damit wolle die Stadt darauf hinwirken, dass die Entwicklung der Mietnebenkosten ein Stück weit von der hohen Dynamik der Grundstückspreisentwicklung entkoppelt würde.
Zudem will der Senat eine neue Grundsteuer C einführen. Baureife, unbebaute Grundstücke will Hamburg ab 2025 über einen gesonderten, höheren Hebesatz besteuern, um Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und Wohnungsbau zu fördern.
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Vanessa Wilke ist gemeinsam mit Sarah Döbeling Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster arbeitete Vanessa Wilke als freie Journalistin beim Handelsblatt, bis sie 2003 ihr Volontariat bei FINANCE begann. Dort entwickelte sie im Jahr 2004 die Zeitung „Der Neue Kämmerer“ sowie den „Deutschen Kämmerertag“ und leitete anschließend die Redaktion. 2017 begann sie mit der Entwicklung von „OBM – Zeitung für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister“. 2020 folgte die Weiterentwicklung dieses Themenfelds in der Plattform #stadtvonmorgen, die seitdem ebenfalls zu ihrem Verantwortungsbereich zählt.


