Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Göttingen und dem Lkw-Hersteller MAN hat das Landgericht (LG) Hannover in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass ein Großteil der Ansprüche der Kommune begründet ist. Die Höhe der Schadensersatzansprüche muss allerdings in einem separaten Verfahren geklärt werden. Dieses dürfte sich nach Einschätzung von Experten wegen der Komplexität der Thematik über Jahre hinziehen.
Die Klage der Stadt Göttingen steht im Zusammenhang mit dem sogenannten Lkw-Kartell, dem neben MAN Daimler, Iveco, Volvo/Renault, DAF und Scania angehörten. Im Sommer 2016 verhängte die EU-Kommission ein Rekordbußgeld in Höhe von rund 2,93 Milliarden Euro gegen die genannten Lkw-Bauer. Der Grund: Über einen Zeitraum von 14 Jahren hatten diese auf höchster Führungsebene die Preise für ihre Fahrzeuge illegal abgesprochen. MAN wurde zwar von der Geldbuße verschont, weil das Unternehmen als Kronzeuge seinerzeit mitgeholfen hatte, das Kartell aufzudecken. Potentielle Geschädigte können aber dennoch Zivilklage gegen MAN einreichen.