Seit Monaten häufen sich die Berichte über Kommunen, die auf dem Rechtsweg gegen die aktuellen Zensuszahlen vorgehen wollen, die im Mai 2013 vorgelegt worden sind. Nun hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hin ausführlich zu dem Thema Stellung genommen (Drucksache 18/256). Demnach haben bundesweit derzeit 833 Kommunen Widerspruch gegen die vorgelegten Einwohnerzahlen eingelegt, 57 Kommunen haben darüber hinaus Klage eingereicht. Die Kommunen richten sich mit den eingelegten Rechtsmitteln in erster Linie gegen Einnahmerückgänge im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs, die sich aus einer Korrektur der bislang angenommenen Einwohnerzahlen nach unten ergeben. Die Bundesregierung verteidigt den Zensus: „Entgegen anders lautender Darstellungen beruhen die im Zensus 2011 ermittelten Einwohnerzahlen nicht auf bloßen Schätzungen der Statistikämter aus einer Stichprobenbefragung, sondern auf den von den Gemeinden selbst gelieferten Melderegisterangaben“, heißt es in der Stellungnahme.
Dennoch: Bis Mitte 2014 könnte die Zahl der Klagen noch deutlich steigen, denn in den meisten Bundesländern können die Kommunen erst im Anschluss an ein Widerspruchsverfahren Klage einreichen. Laut der Wochenzeitung „Die Zeit“ sind die Antworten der Statistikämter auf die Einwände der Kommunen in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg bis April 2014 zu erwarten. Die thüringischen und brandenburgischen Kommunen sollen noch innerhalb der ersten Jahreshälfte Rückmeldung erhalten. Damit steht die eigentliche Klagewelle wohl erst noch bevor.