Im Klageverfahren gegen den Kommunal-Soli vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster zeichnet sich nach Informationen der WAZ eine Niederlage der Kommunen ab. Während der mündlichen Verhandlung habe das Gericht deutlich gemacht, dass vom Land festgelegte Umlagen nicht grundsätzlich gegen die Verfassung verstoßen. Eingriffe des Landes in die Finanzhoheit der Kommunen seien dann unzulässig, wenn diese durch die Soli-Zahlungen ihre Kernaufgaben nicht mehr wahrnehmen könnten. Dies sei jedoch bei den klagenden Kommunen nicht der Fall. Daher könne der Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen per Umlage gerechtfertigt sein, so das Gericht weiter.
Mehr als 70 NRW-Kommunen haben Klage gegen das „Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen“ eingereicht, das ihrer Meinung nach verfassungswidrig ist. Es sieht vor, dass vergleichsweise „reiche“ Kommunen die weniger gut betuchten Städte und Gemeinden des Landes pro Jahr mit rund 91 Millionen Euro unterstützen.