Eigentlich geht es „nur“ um eine Auseinandersetzung zwischen einer Kommune und einem Landkreis. Das Interessante aber ist: Indirekt nimmt das Urteil die Länder gegenüber den Kommunen in die Pflicht. Diese These vertrat Helmut Dedy, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Städtetag, am Mittwoch beim 2. Ostdeutschen Kämmerertag.
„Jetzt beginnt die Auseinandersetzung um die Interpretation der Entscheidung“, sagte Dedy. „Vermutlich hat der Landkreistag in der Sache eine andere Position als der Städtetag.“ In seiner Bedeutung gehe das Urteil jedoch über die Beziehung zwischen Landkreisen einerseits und Städten und Gemeinden andererseits hinaus. So ließe sich das Urteil auch auf die Finanzbeziehungen zwischen Ländern und Kommunen übertragen. „Das Urteil bedeutet auch, dass die bisherige Argumentation der Länder nicht mehr aufgeht‚ der zufolge sie im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nur das zu leisten hätten, was ihrer Finanzkraft entspricht“, so Dedy. „Insofern ist das Urteil sehr in unserem Sinne.“
Zum Hintergrund: Vor vier Jahren hat eine rheinland-pfälzische Gemeinde gegen ihren Landkreis geklagt. Der Vorwurf: Die Zahlungen an den Landkreis im Zuge der Kreisumlage, die bei Gemeinden mit überdurchschnittlicher Steuerkraft einen progressiven Anteil enthält, übersteige ihr Aufkommen an Steuern und Zuweisungen. Daher müsse die Kommune allein für die Zahlung der Kreisumlage Kassenkredite aufnehmen. Die Klage war vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Auch eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg.