Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll eine Vorabentscheidung zum LKW-Kartellverfahren fällen. Wie das Landgericht Hannover mitteilt, hat es dem EuGH eine Frage zur Reichweite des Beschlusses von 2016 vorgelegt.

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Kommunales LKW-Kartellverfahren: EuGH soll Klarheit schaffen
Damals hatte die EU-Kommission wegen illegaler Preisabsprachen eine Rekordstrafe von mehr als 2,9 Milliarden Euro gegen mehrere LKW-Hersteller verhängt: MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault. Nach Angaben der Kommission in Brüssel war das Kartell ab 1997 für 14 Jahre lang aktiv.
Landkreis könnte Schadenersatzanspruch haben
Konkret geht es in dem Verfahren, das bei der 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover anhängig ist, um den Schadenersatzanspruch des Landkreises Northeim, wie ein Sprecher des Gerichts auf DNK-Nachfrage mitteilt. Der 132.000-Einwohnerkreis hat zwei Müllfahrzeuge von einem Kartellmitglied erworben – zu vermeintlich überhöhten Preisen.
Fraglich ist laut Landgericht, ob in dem EU-Beschluss zum LKW-Kartell Müllfahrzeuge als Sonder- beziehungsweise Spezialfahrzeuge gelten. Der Wortlaut erscheine der Kammer „nicht eindeutig“ und „die Entstehungsgeschichte im Settlement-Verfahren lasse unterschiedliche Deutungen zu“.
50 weitere Verfahren kommunaler Träger
Das Vorabentscheidungsverfahren auf EU-Ebene begründet das Landgericht damit, dass „im weiteren Verfahrensverlauf eine aufwändige Beweisaufnahme zur wirtschaftlichen Bedeutung des Kartells erforderlich“ sei. Zudem seien weitere Verfahren anhängig, „zum Teil mit mehreren hundert LKW-Erwerbsvorgängen“. Dem Landgericht Hannover liegt etwa eine Sammelklage von 50 Kommunen und Gebietskörperschaften vor.
Der Ausgang hängt hier ebenfalls davon ab, ob in dem Kommissionsbeschluss auch Sonder- und Spezialfahrzeuge aller Art erfasst sind. Es geht um Feuerwehrfahrzeuge, Beton-Fahrmischer, Kehrmaschinen, Winterdienstfahrzeuge sowie Tank- und Gefahrgutfahrzeuge.