Olaf Heinrich (parteilos), früherer Bürgermeister von Landsberg, muss der Stadt 66.944 Euro Schadensersatz zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt am Mittwoch entschieden. Es bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle.

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09.08.19
Recht & Steuern
Landsberg: Ex-Bürgermeister muss Schadensersatz zahlen
In dem Verfahren ging es um die Auszahlung von rechtlich unzulässigen Erfolgsprämien an Mitarbeiter. Außerdem hatte Heinrich für mehrere verkaufte Grundstücke zu niedrige Preise verlangt.
Der Ex-Bürgermeister hatte in seinem Antrag auf Zulassung der Berufung behauptet, dass das Verwaltungsgericht Verfahrensfehler gemacht habe. Dieser Argumentation folgte das OVG jedoch nicht. Heinrich habe, wie bereits vom Verwaltungsgericht festgestellt, Dienstpflichten verletzt und sei deshalb schadensersatzpflichtig.
Heinrich war bis November 2015 Bürgermeister der 15.000-Einwohner-Stadt Landsberg.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

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