Überraschende Wende im Korruptionsverfahren gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs: Das Landgericht Augsburg hat am heutigen Donnerstag die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den SPD-Politiker zugelassen. Wolbergs muss sich allerdings nur wegen des Verdachts der Vorteilsannahme bzw. -gewährung sowie des Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten.
„Die Anklagevorwürfe der Bestechlichkeit bzw. Bestechung sowie der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen erachtetet die Kammer dagegen als zumindest derzeit nicht haltbar“, teilte das Gericht mit. Zudem hob das Landgericht den bereits außer Vollzug gesetzten Haftbefehl gegen Wolbergs und seine Mitangeklagten, darunter der Bauunternehmer Volker Tretzel und der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Rathaus Norbert Hartl, auf.