Im Zusammenhang mit den gegen ihn gerichteten Untreuevorwürfen geht Mülheims Oberbürgermeister Ulrich Scholten (SPD) in die Offensive. Kurz nach Bekanntwerden eines Gutachtens, das Kämmerer Frank Mendack (SPD) bei externen Wirtschaftsprüfern in Auftrag gegebenen hatte, wiesen der OB und sein Anwalt Thomas Hermes vor Pressevertretern alle darin erhobenen Vorwürfe als haltlos zurück. In einem „Rechtsgutachterlichen Aktenvermerk“, der DNK vorliegt, kommt Hermes zum Ergebnis, „dass es keinen Anfangsverdacht gegenüber Herrn Oberbürgermeister Scholten bezüglich einer unrichtigen Abrechnung gibt, schon gar nicht einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht.“ Der OB habe nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen, betonte der Anwalt.
Die Wirtschaftsprüfer kommen jedoch in ihrem Bericht zum Ergebnis, dass Scholten bei der Abrechnung von Spesen und Reisekosten gegen die Gemeindeordnung wie auch gegen die Gemeindehaushaltsverordnung verstoßen haben könnte. Konkret werfen die Prüfer dem OB vor, dass seine eingereichten Belege „nahezu durchgängig“ keine „erforderlichen Angaben zum nachprüfbaren Nachweis der dienstlichen Veranlassung der Bewirtung“ enthalten.