Die Städte Bonn und Velbert sowie die Gemeinde Much haben kurz vor dem Jahreswechsel eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 eingereicht. Das gab der Verfassungsgerichtshof Münster am Montag bekannt. Im Kern richtet sich die Beschwerde gegen die Bevölkerungszahlen des aktuellen Zensus' aus dem Jahr 2011. Im Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 sind diese Zahlen die Grundlage für die Festsetzung der Zuweisungen an die Städte und Gemeinden.
Die drei klagenden Kommunen hatten bereits in der Vergangenheit zusammen mit vielen anderen NRW-Kommunen Klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz und gegen den Zensus eingereicht. Mit dem Gang vor das Verfassungsgericht geht der Rechtsstreit nun in die nächste Runde.
Die Kommunen argumentieren, die Berechnungsmethode des Zensus' benachteilige Städte und Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern gegenüber kleineren Kommunen. Das liege daran, dass die Statistikämter bei Kommunen mit mindestens 10.000 Einwohnern nicht eine vollständige Einwohnerzählung vorgenommen, sondern die Einwohnerzahlen auf Grundlage von Stichproben hochgerechnet hätten. Darin unterscheide sich der Zensus aus dem Jahr 2011 von der bis dahin letzten Volkszählung aus dem Jahr 1987. Das NRW-Innenministerium könne derzeit noch keine Stellung zu der Klage beziehen, sagte eine Sprecherin gegenüber DNK. Die Klageschrift liege derzeit noch nicht vor.