Schlappe für die nordrhein-westfälische Landesregierung: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die neue Frauenförderung im öffentlichen Dienst für unzulässig erklärt und damit entsprechende Beschwerden des Landes gegen die Beschlüsse mehrerer Verwaltungsgerichte zurückgewiesen.
Das von rot-grün geänderte Landesbeamtengesetz verstoße gegen das Grundgesetz, weil es den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese verletze, so die Richter. Beförderungen dürften nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen. „Hierzu gehöre der Aspekt der Frauenförderung nicht“, heißt es im Urteil.