Thüringens Landkreise müssen dafür Sorge tragen, dass die Kommunen durch die Höhe der Kreisumlage nicht über Gebühr belastet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar in einem Grundsatzurteil entschieden.
Im konkreten Fall kippte das OVG die Kreisumlage des Landkreises Nordhausen aus dem Jahr 2007. Geklagt hatte die Stadt Bleicherode, die mit 1,5 Millionen Euro zur Kasse gebeten wurde – eine Summe, durch die sich die Kommune in ihrer Handlungsfähigkeit bedroht sah. Die Richter teilten die Rechtsauffassung der klagenden Stadt. Landkreise hätten die Pflicht, vor der Festsetzung der Abgabenhöhe die finanzielle Lage der betroffenen Gemeinden konkret zu ermitteln. Zudem müssten sie die Städte und Gemeinden im Vorfeld anhören. Beides sei im Fall der Stadt Bleicherode jedoch nicht passiert.