Die rechtliche Aufarbeitung des Pforzheimer Swap-Debakels geht weiter: Der Gemeinderat der baden-württembergischen Stadt beschloss mit großer Mehrheit, die Deutsche Bank auf Schadensersatz zu verklagen. Die Klage soll im November beim Landgericht Frankfurt eingereicht werden. Der von der Stadt Pforzheim geltend gemachte Schaden beträgt 20 Millionen Euro.
Der zugrundeliegende Sachverhalt ist komplex und reicht in die Jahre 2004 und 2005 zurück. Damals hatte Pforzheim drei verschiedene Swap-Geschäfte mit der Deutschen Bank abgeschlossen. Aus einem dieser Swaps, einem sogenannten Spread-Ladder-Swap, drohten im Jahr 2006 Verluste in Höhe von 20 Millionen Euro. Um diesen Schaden abzuwenden, schlossen die damalige Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und die damalige Kämmerin Susanne Weishaar mit der US-Investmentbank J.P. Morgan „Spiegelswaps“ ab.
Der Plan ging gründlich schief: Durch die eigentlich als Absicherung gedachten J.P. Morgan-Swaps erlitt Pforzheim einen zusätzlichen Verlust in Höhe von 57 Millionen Euro. Immerhin: Im Zuge eines im November 2014 abgeschlossenen Vergleichs zahlte die Investmentbank der Stadt Pforzheim 37 Millionen Euro zurück. Die Stadt blieb auf rund 20 Millionen Euro Schaden sitzen. Diesen will Pforzheim nun bei der Deutschen Bank einklagen. Auf einen Vergleich hatte man sich mit der Deutschen Bank nicht einigen können.