Die Stadt Hecklingen hat sich erfolgreich gegen die Kreisumlage des Salzlandkreises zur Wehr gesetzt: Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg hat den Umlagebescheid für das Jahr 2017 aufgehoben. Der Kreis habe „wesentliche Verfahrens- und Beteiligungsrechte der zur Zahlung verpflichteten Städte und Gemeinden“ bei der Festsetzung nicht beachtet, beanstandet das VG.
Den Städten und Gemeinden müsse ausreichend Gelegenheit zur Darstellung ihrer finanziellen Belange gegeben werden, zudem müsse die „Abwägung der gegenseitigen finanziellen Interessen“ in die Berechnung einfließen, stellten die Richter klar. Diesen Anforderungen sei der Landkreis nicht gerecht geworden. Wegen dieser Formfehler hat sich das VG nach eigener Auskunft nicht mehr mit der Höhe der Umlage beschäftigt. Hecklingen sollte ursprünglich etwa 2,3 Millionen Euro an den Kreis überweisen – das entspricht einem Satz von 47 Prozent.