Laut Mitteilung der EU-Kommission befanden sich die niederländischen Clubs in finanziellen Schwierigkeiten. Daher sei die beihilferechtliche Prüfung auf Basis der EU-Leitlinien von 2004 für die Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten erfolgt.
Die niederländischen Städte hatten ihre Vereine mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützt. So hat beispielsweise die Stadt Nijmegen eine Forderung des Fußballclubs NEC gezahlt, die Stadt Maastricht verzichtete auf eine Forderung gegenüber dem Verein MVV. Die Stadt Tilburg senkte die Stadionmiete zu Gunsten des Vereins, die Gemeinde Den Bosch vereinbarte mit dem Fußball-Club eine Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital und übertrug anschließend ihre Forderung auf eine Stiftung.
Bei ihrer Prüfung kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass sämtliche Maßnahmen mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind. Die Kommission begründete dies damit, dass die Vereine realistische Umstrukturierungspläne vorgelegt hätten. Außerdem hätten die Vereine Maßnahmen durchgeführt, welche die Wettbewerbsverzerrungen begrenzt haben. So sei die Anzahl der Mitarbeiter und Spieler reduziert und die Spielergehälter gesenkt worden.
Anders argumentierte die EU-Kommission in Bezug auf einen Vertrag zwischen Stadt und PSV Eindhoven. Die Stadt hatte das Vereinsgrundstück für 48 Millionen Euro erworben und anschließend an den Verein verpachtet. Da sowohl der Kaufpreis wie auch die jährliche Pacht den Marktbedingungen entsprochen hätte, läge in diesem Fall keine Beihilfe vor.