Die hessische Kleinstadt Büdingen hat der mit vier Sitzen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen NPD zu unrecht die Fraktionsgelder gestrichen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Mittwoch entschieden. Die von der Stadt vorgenommene Änderung der Satzung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, so die Richter. Zudem stellte das Gericht fest, dass Fraktionszuwendungen zweckgebunden seien und für die Aufwendungen in der Stadtverordnetenversammlung gedacht seien. Die politische Anschauung von gewählten Stadtverordneten sei daher kein sachgerechtes Kriterium für die Zuteilung von Fraktionsgeldern, so das VGH.
Die Stadt Büdingen hatte Ende Januar bundesweit für Aufsehen gesorgt, indem sie in ihrer Satzung festgelegt hatte, dass „Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen“ keine Fraktionsgelder erhalten. Die NPD zog daraufhin vor Gericht.