Im jahrelangen Streit mit einem Journalisten des Recherchenetzwerks Correctiv will das städtische Dienstleistungsunternehmen Prosoz Herten nun doch nicht in Revision vor den Bundesgerichtshof gehen. Damit steht fest: Die kommunale Software-Firma muss die kritischen Fragen des Correctiv-Mitarbeiters beantworten.
Dieser wollte dem Verdacht nachgehen, dass das kommunale Unternehmen sich Vorteile bei der Auftragsvergabe verschafft hatte. Doch Prosoz weigerte sich zu antworten. Als privatwirtschaftliches Unternehmen sei man nicht verpflichtet, der Presse Auskünfte zu erteilen, die unter das „Geschäfts- und Betriebsgeheimnis“ fallen, hieß es zur Begründung.