Die 40.000-Einwohner-Stadt Nürtingen hat den Bauhof in ihrem rund 3.000 Einwohner großen Stadtteil Zizishausen zu Unrecht aufgelöst. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden. Die der Stadt beantragte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurde nicht zugelassen. Damit steht fest: Die Stadt Nürtingen ist verpflichtet, den Zizishausener Bauhof zu erhalten. Ob – wie vom Teilort gefordert - der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muss oder ob auch eine „abgespeckte“ Variante genügt, ließ das Gericht offen.
Bei dem Streit ging es auch um die Frage, ob ein Teilort überhaupt gegen die Kommune, der er angehört, klagen darf. Der Verwaltungsgerichtshof stellte mit seinem Beschluss klar, „dass Gemeinden trotz ihrer Auflösung dazu befugt sind, Rechte in einem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren geltend zu machen, die mit ihrem Untergang in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen“.