Die Finanzverwaltung setzt die Vollziehung für Bescheide über Nachzahlungszinsen unter bestimmten Voraussetzungen aus. Das hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am heutigen Donnerstag in einem Schreiben mitgeteilt. Ende April hatte der Neunte Senat des Bundesfinanzhofs Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Steuernachforderungen geäußert.
Dieser ist gesetzlich festgelegt und beträgt bislang 0,5 Prozent pro Monat bzw. 6 Prozent jährlich. Im Niedrigzinsumfeld der vergangenen Jahre sei diese Höhe zumindest ab 2015 „realitätsfern“, hatten die Richter befunden und sich damit gegen eine Entscheidung ihrer Kollegen aus dem Dritten Senat gestellt – hier hatten die Richter im Frühjahr für das Jahr 2013 noch anders entschieden.