Die Umfrage zeigt, dass fast die Hälfte aller kommunalen Mitarbeiter, die von Reichsbürgern mit fiktiven Forderungen belegt wurden, gar nicht auf diese Schreiben reagierten. Das gilt auch für viele Fälle, in denen ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung dieser Phantasieforderungen angedroht oder sogar tatsächlich eingeleitet wurde. Diese offenbar weit verbreitete Praxis des „Aussitzens“ kann aus Sicht von Bausch im Zweifelsfall teuer werden. „Wir raten dazu, Reichsbürgern ein anwaltliches Abmahnschreiben mitsamt Unterlassungserklärung zuzusenden.“ Die Forderungen der Reichsbürger zu ignorieren, könne schwere finanzielle Folgen für die betroffenen Mitarbeiter haben, wenn ein auch in Deutschland vollstreckbarer Titel erwirkt werde. „Daher sollten Städte und Gemeinden sich und ihre Mitarbeiter hinreichend über die sogenannte Malta-Masche informieren.“
Die „Malta-Masche“ funktioniert so, dass ein Reichsbürger seine angebliche Forderung in ein amerikanisches UCC-Register eintragen. In einem zweiten Schritt wird die Forderung an ein maltesisches Inkassounternehmen abgetreten. Dieses strengt dann vor einem maltesischen Gericht ein beschleunigtes Verfahren an, bei dem der Kläger – also etwa ein Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung – grundsätzlich persönlich erscheinen muss. Tut er das nicht, wird er vom Gericht zur Kasse gebeten. Dass die ursprüngliche Forderung gewissermaßen gar nicht existierte, spielt dabei keine Rolle.
Die Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik und deren Verfassungsorgane nicht an und gehen davon aus, dass das Deutsche Reich noch immer besteht. In einigen Bundesländern werden sie bereits vom Verfassungsschutz überwacht.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de