Die Coronakrise hat viele Unternehmen und Selbstständige in existenzielle Nöte gestürzt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte sich deshalb bereits im März gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder darauf verständigt, besonders betroffenen Steuerpflichtigen weitreichende Stundungsmöglichkeiten einzuräumen und sie vor einer Vollstreckung zu schützen. Diese Vorgaben sollen allerdings nicht für die Gewerbesteuer gelten, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg Ende November entschieden. Der Beschluss wurde Ende Dezember veröffentlicht.
Steuerrecht
Im Steuerrecht ist vieles im Umbruch, die neuen Regelungen im Umsatzsteuerrecht sowie bei der Grundsteuerreform haben für viele Diskussionen gesorgt.