Zum Zinsswapstreit zwischen der NRW-Stadt Hückeswagen und der WestLB-Nachfolgegesellschaft Erste Abwicklungsanstalt (EAA) hat das Oberlandesgericht Köln am Mittwoch ein Urteil verkündet. Die Stadt hatte geklagt, weil die Bank sie angeblich zu verlustreichen CHF-Plus-Swapgeschäften mit Bezug zum Schweizer Franken falsch beraten hatte.
Das Landgericht Köln hatte der Stadt im März 2013 zu 94 Prozent Recht gegeben, das Oberlandesgericht nun sogar zu 100 Prozent. Damit entgeht die Stadt möglicherweise einem Schaden in Höhe von 21,5 Millionen Euro. Allerdings haben die Kölner Richter eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen und es gilt als sicher, dass die EAA diese Möglichkeit nutzen wird. Denn die EAA hat bereits in sechs weiteren Fällen, in denen eine Revision nicht zugelassen war, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.
Offenbar setzt die EAA auf einen Befreiungsschlag in letzter Instanz. Bundesweit verträten verschiedene Gerichte bei Zinsswapklagen sehr unterschiedliche Auffassungen, begründete eine EAA-Sprecherin gegenüber DNK die Hoffnungen. Demnach sei noch alles offen.
Diese Einschätzung hat sich am Mittwoch fast zeitgleich mit der Urteilsverkündung in Köln bei einem Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht in Hamm bestätigt. Hier ging es um Klagen der NRW-Städte Kamen und Bergkamen sowie des Kreises Unna gegen die EAA bezüglich CHF-Plus-Swaps. Der jeweilige Schaden liegt bei bis zu 26 Millionen Euro.
Bei der Verhandlung gaben die Richter ihre erste Einschätzung im Sinne einer vorläufigen Rechtsauffassung kund. Zwei Punkte sind dabei für Kämmerer, die mit verlustreichen Swapverträgen zu tun haben, besonders interessant.