Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz müssen Kommunen in Rheinland-Pfalz für die Kosten der Tierarztbehandlung von Fundkatzen aufkommen. Im konkreten Fall hatte eine Tierarztpraxis im vergangenen Jahr drei verletzte Katzen für rund 2.000 Euro behandelt, aber die Kosten nicht von der Verbandsgemeinde in der Eifel erstattet bekommen. Die Gemeinde argumentierte, dass es sich bei den Tieren nicht um Fundkatzen, sondern um herrenlose Katzen handele, da ihr Zustand auf Verwilderung hindeute, berichtet die Tageszeitung „Die Welt“.
Dagegen reichte die Praxisbetreiberin eine Zahlungsklage ein, dem das Verwaltungsgericht stattgab. Mit der Katzenbehandlung habe die Tierärztin etwas für die Gemeinde als Fundbehörde getan, begründete das Gericht das Urteil. Bei den drei behandelten Tieren habe es sich zwar offenbar um freilaufende, aber nicht um herrenlose Katzen gehandelt, da beispielsweise einer der verletzten Kater ein Mikrochip und ein Halsband getragen habe.