Kommunen können Bieter aus Vergabeverfahren ausschließen, wenn sie sich nicht an den landesrechtlich vorgeschriebenen Mindestlohn halten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (C-115/14) entschieden.
Die Luxemburger Richter sehen in den landesgesetzlichen Mindestlohnbestimmungen eine zulässige, soziale Aspekte betreffende, Auftragsbedingung. Der Mindestlohn schränke zwar ggf. den freien Dienstleistungsverkehr ein, er könne aber grundsätzlich durch das des Ziel des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt sein.