Im Streit um ihre verlustreichen Swap-Geschäfte hat sich die Gemeinde Weilerswist mit der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA), der Rechtsnachfolgerin der WestLB, auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. „Das vor dem Landgericht Düsseldorf anhängige Gerichtsverfahren ist damit erledigt“, heißt es in einer Mitteilung der Gemeindeverwaltung. Ziel der Klage sei es gewesen, von den Verpflichtungen aus den mit der WestLB abgeschlossenen zinsoptimierten Swap-Geschäften befreit zu werden. Das Gericht habe dann vorgeschlagen, Vergleichsverhandlungen zu führen.
Über die Details des Vergleichs wurde, wie in solchen Fällen üblich, Stillschweigen vereinbart. Die Gemeindeverwaltung teilte lediglich mit, dass die EAA sich im Rahmen des Vergleichs „angemessen“ an den Verlusten der Gemeinde Weilerswist aus den Swap-Geschäften beteiligen werde. Nach unbestätigten Recherchen der Kölnischen Rundschau soll die Gemeinde auf einem Schaden in Höhe von drei Millionen Euro sitzenbleiben.