Die drastische Erhöhung der Hundesteuer von 98 Euro auf 180 Euro pro Hund und Jahr durch die Stadt Wiesbaden ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden (Az.: 1 K 919/16.WI). Es wies damit die Klage eines betroffenen Hundebesitzers ab.
In ihrem Urteil stellten die Richter klar, dass es sich bei der Hundesteuer um eine Aufwandsteuer handele. Wer einen Hund halte, gebe Geld für Futter, Pflege und die tierärztliche Versorgung aus. Dieser Aufwand gehe über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und könne Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung sein. Entscheidend sei dabei der persönliche Aufwand des Hundehalters und nicht etwa der Aufwand der Kommune. Die Stadt Wiesbaden könne daher die Einnahmen aus der Hundesteuer nach Gutdünken verwenden und müsse sie nicht etwa für die Beseitigung von Hundekot verwenden, heißt es in dem Urteil weiter.