Der zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilte frühere Stendaler CDU-Stadtrat Holger Gebhardt hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stendal eingelegt. Damit wird der Stendaler Wahlskandal ein Fall für den Bundesgerichtshof.
Gebhardt hatte zugegeben, bei der Kommunalwahl 2014 Hunderte Wahlunterlagen gefälscht zu haben. Vor Gericht argumentierte der 43-Jährige, nicht die treibende Kraft hinter der Wahlmanipulation gewesen zu sein. Gebhardts Anwalt hatte deshalb eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Gebhardt Zeugen zu Falschaussagen drängen wollte, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.